Wohnungseigentumsrecht


Das Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG oder WEG) regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.
Typische Rechtsfragen sind in diesem Zusammenhang:
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