Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht vereinigt viele rechtliche Regelungen aus den Gebieten des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts . Privates und öffentliches Baurecht sind selbst für Architekten und Bauingenieure komplexe Themen, da das Baurecht über eine immense Regelungsdichte verfügt und deshalb ein hohes Maß an juristischem Knowhow erfordert. Hinzu kommt das notwendige technische Zusatzwissen des Anwalts.
- Architekten- und Ingenieursrecht
- Architektenhaftung – Schadensersatz
- Honorarforderung – Durchsetzung der Schlussrechnung
- HOAI Probleme – Vertragsrecht
- Beratung von Architekten gegen Auftraggeber und Werkunternehmer
- Beratung von Architekten bei Problemen mit der eigenen Versicherung in Schadensfällen
- Vergaberecht
- (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung)
- öffentliches Baurecht, privates Baurecht, Projektentwicklung
- Vertragsberatung (z.B. Prüfung von notariellen Kaufverträgen)
- Baubegleitende Beratung
- Baumängel und Schadensersatz
- Realisierung von Abschlagszahlungen
- städtebauliche Verträge
- Erschließung
- Bauplanungsrecht
- Bauleitplanung
- Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung
- Durchführung von Verwaltungs- und gerichtlicher Verfahren unter Berücksichtigung der für das öffentliche Bau- und Planungsrecht relevanten Nachbargebiete.
- VOB, BGB, DIN
- (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung)
Im Bau- und Architektenrecht arbeiten wir mit erfahrenen kompetenten und spezialisierten Sachverständigen zusammen.
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Die Kanzlei Becker sieht ihre Kompetenzen aufgrund der Tätigkeitsschwerpunkte rund um die Immobilie auch im Bereich des privaten Baurechts, öffentlichen Baurechts und Architektenrechts. Sollten Sie einen Rechtsanwalt im Bereich Bau- und Architektenrecht beauftragen wollen, kontaktieren Sie uns bitte.
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Vor einem geplanten Kauf sollte eine Teilungserklärung von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt WEG-Recht geprüft werden, da die in der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen auch für einen neuen Eigentümer rechtlich bindend sind. Es wird empfohlen, sich bereits weit im Vorfeld eines Eigentumserwerbs von spezialisierten Rechtsanwälten für Wohnungseigentumsrecht (Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht) beraten zu lassen.
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