Die Räumungsklage
Will ein Mieter trotz erfolgter Kündigung nicht ausziehen, so führt dies zumeist zu einer Räumungsklage.
Unsere Kanzlei kennt und vertritt beide Seiten: Entweder wir vertreten den Mieter bei der Abwehr einer Räumungsklage oder wir vertreten auf der anderen Seite Vermieter bei der Durchsetzung einer Räumungsklage.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht suchen, dann sind Sie bei uns richtig. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter
Telefon (089) 638 56 328 und
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Rechtsanwalt Räumungsklage München
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