Die Räumungsklage

Will ein Mieter trotz erfolgter Kündigung nicht ausziehen, so führt dies zumeist zu einer Räumungsklage.

Unsere Kanzlei kennt und vertritt beide Seiten: Entweder wir vertreten den Mieter bei der Abwehr einer Räumungsklage oder wir vertreten auf der anderen Seite Vermieter bei der Durchsetzung einer Räumungsklage.

Räumungsklage aus Sicht des Mieters
Räumungsklage aus Sicht des Vermieters
Rechtsanwalt Mietrecht

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