Gewerbliches Mietrecht

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Die Rechtsanwaltskanzlei Becker ist auf Gewerberaummiete spezialisiert.

 

Eine Besonderheit des deutschen Mietrechts ist es, zwischen einer Nutzung einerseits zu gewerblichen Zwecken und andererseits einer Nutzung des Mietobjekts zu Wohnzwecken zu differenzieren. Das gewerbliche Mietrecht befaßt sich mit Mietverträgen über Mietsachen, die zu geschäftlichen Zwecken ver- und gemietet werden. Hierzu gehören nicht abschließend Büroräume, Ladenlokale, Geschäftsräume, Praxisräume, Arztpraxis, Lagerhallen, Fabrikhallen, Gaststätten, Werkstätten und auch Garagen. Sogar Wand- oder Dachfächen, die Werbung und Reklame gebraucht werden, zählen hierzu.

 

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst einerseits die Vertragsgestaltung und -verhandlung von Gewerberaummietverträgen und andererseits die gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern. Darüber hinaus erstellt Rechtsanwältin Constanze Becker in Ihrer Eigenschaft als Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Rechtsgutachten zu gewerbemietrechtlichen Spezialproblemen.

 

Rechtsprobleme in der Gewerberaummiete

Als Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf Rechtsberatung im Gewerberaummietrecht spezialisiert hat, werden wir in unserer Tätigkeit täglich mit rechtlichen Problemen konfrontiert. Als häufige Fragen sind daher zu nennen:

  • Prüfung eines gewerblichen Mietvertrages
  • Beendigung des gewerblichen Mietvertrages
  • Vorzeitiges Beendigung des Gewerberaummietvertrages
  • Unklarheiten bzgl. der Vertragslaufzeit
  • Zustandekommen des gewerblichen Mietvertrages
  • Nebenabreden
  • Vollmachtsklauseln
  • Betriebskosten im Gewerberaummietrecht
  • Mietzweckbestimmung
  • Formerfordernisse bei Abschluss des gewerblichen Mietvertrages
  • ordentliches Kündigungsrecht
  • Einbauten
  • bauliche Eignung für den vorgesehenen Zweck und behördlichen Auflagen / Genehmigungen
  • Grenzen der Miethöhe
  • Fälligkeit der Miete
  • Mietsicherheiten (Kaution)
  • Konkurrenzschutz/ Wettbewerbsverbote
  • Mehrheit von Vermietern
  • Nachhaftung von Gesellschaftern
  • Untermiete bei gewerblichen Mietverhältnissen
  • Gewerbliche Zwischenvermietung
  • Mieterhöhung/ Wertsicherung
  • Aufrechnungsverbot
  • Ausschluss oder Beschränkung der Mietminderung
  • Abtretung von Mietansprüchen
  • Klage im Urkundsverfahren
  • Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der Mietsache
  • Herausgabeanspruch des Vermieters
  • Verbotene Eigenmacht
  • einstweilige Verfügung
  • Abstellen von Strom und sonstigen Leistungen
  • Schadenersatzansprüche
  • usw.

 

Kontaktieren Sie uns bei Rechtsproblemen im Gewerberaummietrecht bevor Sie einen gewerblichen Mietvertrag unterschreiben. Verträge im komplizierten Gewerberaummietrecht erfordern eine eingehende vorherige Prüfung durch einen versierten Fachanwalt für Gewerbemietrecht. Aus einem gewerblichen Mietvertrages können weit reichende wirtschaftliche Konsequenzen erwachsen. Wir beraten Sie in allen juristischen Belangen hierzu, damit später keine Schwierigkeiten entstehen. Fachanwalt für gewerbliches Mietrecht.

Kontakt

Kanzlei Becker

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:

Tel. (089) 638 56 328

Tel. (089) 41804103

oder kontaktieren Sie uns Online:

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