Fachanwaltschaft Miet- und WEG-Recht

Rechtsanwältin Constanze Becker ist auch Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München.

Inhaltlich wird der Titel durch die in § 14c der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert.

Es sind dies

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  • Wohnungseigentumsrecht,
  • Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.

Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit. j FAO den Nachweis einer bestimmten Anzahl durch den Fachanwalt/ Fachanwältin bearbeiteten Fälle, hierunter auch eine bestimmte Anzahl gerichtlicher Verfahren.

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Vor einem geplanten Kauf sollte eine Teilungserklärung von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt WEG-Recht geprüft werden, da die in der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen auch für einen neuen Eigentümer rechtlich bindend sind. Es wird empfohlen, sich bereits weit im Vorfeld eines Eigentumserwerbs von spezialisierten Rechtsanwälten für Wohnungseigentumsrecht (Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht) beraten zu lassen.

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