Wohnungseigentum, Vermietung an Feriengäste ist zulässige Wohnungsnutzung

Gebrauch des Sondereigentums

Wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnungsnutzung (BGH, Urteil vom 15.01.2010-V ZR 72/09).
Ein Anspruch auf ein teilweises Verfügungsverbot steht den anderen Eigentümern weder nach § 13 WEG noch nach § 15 WEG, oder § 1004 BGB zu, sodass die anderen Wohnungseigentümer der Gemeinschaft diese Nutzung nicht verhindern oder verbieten können.

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