Rechtsanwaltskanzlei Becker

Die Räumungsklage

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Will ein Mieter trotz erfolgter Kündigung nicht ausziehen, so führt dies zumeist zu einer Räumungsklage.

 

Unsere Kanzlei kennt und vertritt beide Seiten: Entweder wir vertreten den Mieter bei der Abwehr einer Räumungsklage oder wir vertreten auf der anderen Seite Vermieter bei der Durchsetzung einer Räumungsklage.

 

Bitte wählen Sie aus, zu welchem Themenbereich Sie sich informieren möchten:

 

 

 

 

 

Rechtsanwältin Constanze Becker ist auch Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München.

Kontakt

Kanzlei Becker

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:

Tel. (089) 638 56 328

Tel. (089) 41804103

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