Kündigung eines Mietverhältnisses

Kündigungen sind im Mietrecht sehr häufig, und nicht selten führen sie zu Streit zwischen Mietern und Vermietern. Damit es nicht so weit kommt, helfen wir Ihnen im Vorfeld, bereits richtig vorzugehen. Sollte ein Streit bereits entfacht sein, so helfen wir Ihnen weiter.

Bei Kündigungen unterscheidet man zunächst grundsätzlich zwischen:

Aus welchen Gründen kann ein Vermieter den Mietvertrag kündigen?

Ein Vermieter kann einen Mietvertrag aus verschiedenen Gründen kündigen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Die wesentlichen Kündigungsgründe umfassen:

Eigenbedarfskündigung

Der Vermieter kann kündigen, wenn er die Räumlichkeiten für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Vermieter muss den Eigenbedarf begründen und nachweisen. Eine unwahre Behauptung des Eigenbedarfs kann zu Schadensersatzansprüchen des Mieters führen.

Vertragswidriges Verhalten des Mieters

Eine Kündigung ist möglich, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft und nicht unerheblich verletzt. Beispiele hierfür sind fortlaufender Zahlungsverzug, erhebliche Störung des Hausfriedens oder eine unerlaubte Untervermietung.

Wirtschaftliche Verwertung

Der Vermieter kann kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Objektes gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleidet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine notwendige Sanierung oder ein Abriss und Neubau durch das bestehende Mietverhältnis verhindert wird.

Es ist zu beachten, dass für die Kündigung bestimmte formale Anforderungen einzuhalten sind, wie die Schriftform und die Angabe der Kündigungsgründe. Zudem sind gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten.

Eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen ist bei unbefristeten Mietverhältnissen über Wohnraum in der Regel nicht möglich. Bei Zweifeln oder spezifischen Fragen wird empfohlen, einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

Für weitere Details lesen Sie bitte unsere weiterführenden Artikel:

Aus welchen Gründen kann ein Mieter den Mietvertrag kündigen?

Ein Mieter kann den Mietvertrag aus verschiedenen Gründen kündigen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Zu den wesentlichen Kündigungsgründen gehören:

Ordentliche Kündigung

Ein Mieter kann den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen, sofern die vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraummietverhältnisse beträgt gemäß § 573c BGB drei Monate.

Außerordentliche fristlose Kündigung bei erheblichen Mängeln

Ein Mieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt, der den Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtigt. Voraussetzung ist, dass der Vermieter nach angemessener Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht tätig wird oder eine sofortige Kündigung wegen besonderer Umstände gerechtfertigt ist.

Außerordentliche fristlose Kündigung bei Gesundheitsgefährdung

Besteht durch den Zustand der Mietsache eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung, kann der Mieter ebenfalls fristlos kündigen.

Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist bei Verweigerung der Erlaubnis zu Untervermietung

Verweigert der Vermieter unberechtigt die Zustimmung zur Untervermietung, kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.

Für weitere Details lesen Sie bitte unsere weiterführenden Artikel: Untervermietung: Hier klicken.

 

Es ist zu beachten, dass jede Kündigung bestimmten formellen Anforderungen genügen muss. Insbesondere muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Bei der fristlosen Kündigung ist zudem eine genaue Begründung erforderlich. Bei Unklarheiten oder speziellen Situationen ist es ratsam, einen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

 

Zu den Kündigungsgründen eines Mietverhältnisses informieren wir Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an. Rechtsanwältin Constanze Becker ist nicht nur Rechtsanwältin, sondern auch Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in München.

Rechtsanwalt Mietrecht

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