Kanzlei Becker
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:
Tel. (089) 638 56 328
Tel. (089) 41804103
oder kontaktieren Sie uns Online:

Kostentransparenz ist ein ganz wichtiger Punkt, denn jeder Mandant sollte vor Beauftragung wissen, welche Kosten durch unsere Anwaltstätigkeiten entstehen.
Da die Regelungen komplex sind, können Sie die Kosten gerne vorab bei uns erfragen. Diese Vorab-Information erhalten Sie selbstverständlich gratis...
Grundsätzliches:
Für die Bemessung unserer Gebühren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dabei gibt das RVG auch die Möglichkeit, mit dem Mandanten eine Gebührenvereinbarung zu treffen: Da wir Ihnen auch helfen möchten, wenn es um kleine Beträge geht, vereinbaren wir entweder ein Stunden- oder ein Pauschalhonorar. Unser Stunden- oder ein Pauschalhonorar ist einzelfallabhängig.
Als Auftraggeber sind Sie zunächst einmal dafür verantwortlich, dass unser Honorar beglichen wird.
Aber es kann durchaus auch sein, dass unser Honorar ganz oder teilweise von der Gegenpartei oder von Dritten übernommen werden muss (Beispiele):
Ein über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Honorar wird von den Rechtsschutzversicherungen übrigens nicht übernommen. Und auch ein im Prozess unterliegender Gegner hat nur die Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet zum Beispiel unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de oder www.rvgo.de. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere rechtlichen Hinweise und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:
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