Fachanwaltschaft Miet- und WEG-Recht


Inhaltlich wird der Titel durch die in § 14c der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert.
Es sind dies
Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 S. 1 lit. j FAO den Nachweis einer bestimmten Anzahl durch den Fachanwalt/ Fachanwältin bearbeiteten Fälle, hierunter auch eine bestimmte Anzahl gerichtlicher Verfahren.
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