privates Baurecht


Das private Baurecht regelt die Rechtsbezieheungen aller Beteiligten bei der Planung und Durchführung eines Bauwerks (Bauherr und z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Handwerker).
Kurzum: Das private Baurecht regelt die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und denjenigen, die die Bauleistungen zu erbringen haben.
Rechtliche Themen, die innerhalb des privaten Baurechts zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, sind zum Beispiel:
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