Rechtsanwaltskanzlei Becker
Stellung eines Nachmieters


Es besteht ein häufiger Irrglaube, der Vermieter sei verpflichtet, den Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn dieser ihm einen Nachmieter stellt. Dem ist nicht immer so.
In der Regel muss der Vermieter einen Nachmieter nicht akzeptieren.
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Nach der grundlegenden Entscheidung muss der Vermieter aber den Mieter dann aus dem Mietverhältnis entlassen, wenn ein berechtigtes Interesse des Mieters besteht, wie zum Beispiel bei:
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