Rechtsanwaltskanzlei Becker, München

Räumungsklage abwehren

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Die Rechtsanwaltskanzlei Becker ist spezialisiert darauf, Räumungsklagen für Mieter abzuwehren.

Sollten Sie als Mieter einen Anwalt suchen, der eine gegen Sie gerichtete Räumungsklage abwehrt, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

 

Was sollen Sie als Mieter tun, wenn Sie eine Räumungsklage erhalten haben?

Wenn ein Mieter eine Räumungsklage vom Gericht erhält, bricht oftmals eine Welt für ihn zusammen und er gerät in Panik.

Bitte bewahren Sie zunächst einmal die nötige Ruhe: Wenn Sie eine Räumungsklage erhalten, dann ist dies noch kein Urteil gegen Sie. Das Gericht muss erst noch prüfen, ob der Klage stattgegeben wird - oder nicht.

Erst mit Vorlage eines Räumungstitels des Gerichts (also wenn das Gericht zugunsten des Vermieters entscheidet) kann ein Vermieter die Räumung der Mietsache durch den Gerichtsvollzieher erzwingen.

Selbst im schlechten Fall, dass Sie als Mieter die Räumungsklage verlieren, vergeht bis zur gerichtlichen Entscheidung eine vergleichsweise lange Zeit und auch danach wird in der Regel vom Gericht eine Räumungsfrist gewährt, die es dem Mieter ermöglicht, Ersatzwohnraum zu finden und auszuziehen.

Wenn Sie sich gegen die Räumungsklage wehren wollen, empfehlen wir die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts, damit nicht wertvolle Zeit verloren wird. Es gilt gerichtliche Fristen zu beachten.

Wir prüfen zunächst die Augangslage und machen Ihnen ein Honorarangebot. Nach einer Beauftragung führen wir zeitnah die notwendigen Schritte für Sie aus.

 

Wir warnen davor, sich als Mieter auf eigene Faust vor Gericht zu vertreten, denn hierbei können zahlreiche Fehler gemacht werden, die auch später nicht mehr durch einen Rechtsanwalt geheilt werden können.

Bitte beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Wir stehen Ihnen für Anfragen zur Verfügung.

Kontakt

Kanzlei Becker

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung:

Tel. (089) 638 56 328

Tel. (089) 41804103

oder kontaktieren Sie uns Online:

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